Humboldtschule Halver

Großwetterlage

Zurzeit gibt es eine große Verunsicherung wegen der unterschiedlichen Wettervorhersagen für die nächsten Tage und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Schulbetrieb.

Solange weder das Bildungsministerium noch die Bezirksregierung die Umstellung auf Distanzunterricht verordnet, läuft der Unterricht nach Plan.
Die Rechtslage lautet wie folgt:
Gemäß des RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 29.05.2015 (ABl. NRW. S. 354)1 besteht Teilnahmepflicht gem. § 43 Absatz 1 SchulG. Bei nicht vorhersehbare Gründen für ein Schulversäumnis, z.B. der Eintritt extremer Witterungsverhältnisse oder ein nicht vorhersehbarer Ausfall des öffentlichen Nahverkehrs entscheiden die Eltern selbst, ob der Weg zur Schule zumutbar ist.

Sollten Sie entscheiden, Ihr Kind nicht zur Schule zu schicken, dann informieren Sie uns bitte per Mail (sekretariat@humboldtschule-halver.de).

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